AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen 


von

Steffen Hegner
Film-und-Fernseharchiv.de
Weststraße 24
08523 Plauen


Das Film-und-Fernseharchiv.de von Steffen Hegner (im Folgenden Film-und-Fernseharchiv.de) handelt mit professionellem, 
digitalem Bewegtbild- und Tonmaterial (im Folgenden „Archivmaterial“). 
Zudem wird die Internetseite www.film-und-fernseharchiv.de betrieben, 
um dem Kunden die Suche nach dem Archivmaterial online zu ermöglichen.
Des Weiteren bewirbt das Unternehmen Archivmaterial anderer Urheber auf der Internetseite 
und vertritt im Einzelfall Urheber und Lizenzgeber 
bei der Vertragsgestaltung von Lizenzverträgen und erhält für vermittelte Lizenzverträge Provisionen.

Die Nutzung des Internetangebotes www.film-und-fernseharchiv.de ist für Lizenzgeber und Lizenznehmer grundsätzlich kostenlos. 
Eine Vergütung fällt nur im Falle des Abschlusses eines Lizenzvertrages in Form einer Provision an, 
die von dem Lizenzgeber an Film-und-Fernseharchiv.de zu entrichten ist.

Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertragliche Beziehung 
zwischen Film-und-Fernseharchiv.de und Lizenznehmern, 
Nutzern der Internetplattform www.film-und-fernseharchiv.de 
sowie die vertragliche Beziehung zwischen Film-und-Fernseharchiv.de und Lizenzgebern. 

Die Lizenzrahmenbedingungen sind, in ihrer jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt eines Vertragsschlusses, Bestandteil der hiesigen AGB. 

 


I. Anbieter, Begrifflichkeiten, Geltungsbereich



1. Anbieter


Betreiber und Diensteanbieter des Internetauftritts unter www.film-und-fernseharchiv.de sowie Verwender der vorliegenden AGB ist

Name/Anschrift:

Steffen Hegner
Film-und-Fernseharchiv.de
Weststraße 24
08523 Plauen
Deutschland / Germany

Telefon: 0170 / 36 76 208
E-Mail: steffenhegner@web.de
StNr: 231/229/02536

 

2. Begrifflichkeiten


Archivmaterial/footage bezeichnet das in der Datenbank eingestellte Bildmaterial (Bewegtbilder) mit oder ohne Ton. 
Hierzu zählen kurze Bildsequenzen ebenso wie vollständige Film-, Fernseh- oder sonstige Medienproduktionen. 

Lizenzgeber sind Unternehmen oder Privatpersonen, die über Film-und-Fernseharchiv.de Bildmaterial zur Lizenzierung anbieten 
sowie Film-und-Fernseharchiv.de selbst. 

Lizenznehmer sind Erwerber von Nutzungsrechten an dem von den Lizenzgebern angebotenen Bildmaterial. 

Lizenznehmer und Lizenzgeber, die einen Lizenzvertrag über Bildmaterial abschließen oder abgeschlossen haben, 
werden gemeinschaftlich als Vertragspartner oder Vertragsparteien bezeichnet.

Lizenzbedingungen sind die von dem Anbieter von Bildmaterial festzulegenden Bedingungen, 
unter denen das angebotene Bildmaterial von dem Lizenznehmer nach Zahlung einer Lizenzgebühr benutzt werden kann. 
Es handelt sich hierbei um örtliche, zeitliche und/oder inhaltliche Nutzungsrechtseinschränkungen.
 

3. Geltungsbereich und Änderung der AGB


a)
Für sämtliche Verträge und der uns erteilten Aufträge betreffend der Bereitstellung von Archivmaterial (footage) 
zur Verwendung in Film-, Internet- und Fernsehproduktionen und aller dazugehörigen Vorleistungen 
gelten im Verhältnis zum Film-und-Fernseharchiv.de ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
Dies gilt insbesondere auch dann,
wenn die Nutzer ihrerseits Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden 
und diese entgegenstehende oder von den hier wiedergegebenen AGB abweichende Bedingungen enthalten. 
Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, 
wenn ihnen Film-und-Fernseharchiv.de ausdrücklich schriftlich zustimmt. 

b)
Diese AGB gelten ferner hinsichtlich des Abschlusses von Lizenzverträgen.
 





II. Allgemeines



1. Leistungen von Film-und-Fernseharchiv.de; Verfügbarkeit und Systemausfälle; Haftung


a)
Film-und-Fernseharchiv.de stellt eine Online-Handelsplattform zur Verfügung, 
auf der von Unternehmern (§ 14 BGB) digitales Bewegtbildmaterial einschließlich Nutzungsrechten 
angeboten und erworben werden kann. 
Film-und-Fernseharchiv.de wird jedoch nicht immer selbst Vertragspartner der abgeschlossenen Verträge über die Nutzung des Bildmaterials, 
sondern schafft auch lediglich die technischen Voraussetzungen für den Handel und unterstützt die Parteien 
hinsichtlich der Abwicklung der Hauptleistungspflichten (Zurverfügungstellen des Bildmaterials; Bezahlung der Lizenzgebühren).

b)
Film-und-Fernseharchiv.de bietet Lizenzgebern auch die technische Möglichkeit, bewegtes Bildmaterial in digitaler Form in das System einzustellen 
und somit potenziellen Lizenznehmern anzubieten. Die Lizenznehmer haben die Möglichkeit, in dem System zu recherchieren 
und Nutzungsrechtsverträge in Bezug auf das Bildmaterial mit dem jeweiligen Anbieter abzuschließen. 

c)
Die Merkzettel-Funktion bietet dem Kunden die Möglichkeit, Filme auf einer Liste zu merken
und diese Liste mit einem Rückrufwunsch an das Team des Film-und-Fernseharchiv.de zu senden.

In jeder Filmansicht findet der Kunde auf der rechten Seite den Button "auf den Merkzettel". 
Durch einfaches Anklicken wird der jeweilige Film auf den Merkzettel übernommen. 
Zugleich erscheint im Browserfenster links nun der Merkzettel und kann bearbeitet werden.
Der Kunde hat dort dann auch die Möglichkeit, den Merkzettel mit einer Rückrufbitte an das Büro der Film-und-Fernseharchiv.de zu senden. 
Dieses nimmt mit dem Kunden Kontakt auf.

Mit dem Versand des Merkzettels wird kein Vertrag geschlossen und es entstehen auch keinerlei Kosten für den Nutzer. 
Der Nutzer verpflichtet sich, die Merkzettelfunktion ausschließlich für ihren ureigensten Zweck zu nutzen. 
Dies gilt insbesondere für die Nutzung der Funktion „an Dritte versenden“. 
Hierbei gewährleistet der Nutzer, dass er den Empfänger persönlich kennt und dass der Empfänger mit einer solchen Benachrichtigung einverstanden ist. 
Die Texte dürfen weder pornografisch, diffamierend, verleumderisch, rassistisch oder anderweitig rechtswidrig geschrieben sein. 
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Merkzettelfunktion nicht zum Zwecke der Werbung für Produkte oder Dienstleistungen, 
außer derer des Film-und-Fernseharchiv.de genutzt werden darf. 
Zuwiderhandlungen können von Film-und-Fernseharchiv.de unter Nutzung der Gerichtsbarkeit verfolgt werden. 
Schadenansprüche Dritter durch solche Fehlnutzungen führen zur Anzeige gegen den Zuwiderhandelnden.

d)
Film-und-Fernseharchiv.de erbringt seine Leistungen nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. 
Film-und-Fernseharchiv.de führt an den Systemen zur Sicherheit, zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebes, 
zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Leistungen usw. regelmäßig Wartungsarbeiten durch. 
In diesen Zeiten kann es zu zeitweiligen Beschränkungen oder zeitweiligen Einstellungen des Dienstes kommen. 
Film-und-Fernseharchiv.de ist bemüht, Wartungsarbeiten möglichst im Vorfeld anzukündigen 
und – sofern möglich – zu nutzungsschwächeren Tageszeiten durchzuführen.

e)
Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, das Angebot völlig frei von Systemstörungen und -ausfällen verfügbar zu halten. 
Daher haftet Film-und-Fernseharchiv.de grundsätzlich nicht für eine Nichterreichbarkeit des Systems. 
Insbesondere auch nicht wegen technischer Störungen der Kommunikationsnetze, wegen Angriffen Dritter (z.B. sog. Denial of Service Attacks) usw.

f)
Film-und-Fernseharchiv.de haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ebenso wie für Personenschäden unbeschränkt; 
eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, Film-und-Fernseharchiv.de ist die Verletzung einer Pflicht vorzuwerfen, 
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht 
und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). 
In diesem Falle ist die Haftung jedoch auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden begrenzt.





III. Angebot von Lizenzmaterial, Nutzungsrechte, Zusicherungen, Gebühren, Fehlerhaftung



1. Nutzungsrechte; Zusicherungen des Lizenzgebers; Freistellung


a)
Der Handel mit dem Bildmaterial, d. h. das Anbieten von Bildmaterial und der Abschluss von Lizenzverträgen hierüber, 
setzt eine vorherige vertragliche Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Film-und-Fernseharchiv.de unter Zustimmung zu diesen AGB voraus. 


b)
Das anzubietende Archivmaterial wird auf der Homepage von Film-und-Fernseharchiv.de 
entweder als Vorschau in geringer Auflösung oder mit Beispielbildern aus dem Archivmaterial eingestellt. 
Dieses kann von jedermann im Internet eingesehen werden. 
Mit der Übergabe oder Übermittlung des Archivmaterials an Film-und-Fernseharchiv.de 
zum Zwecke des Einstellens in die Internetplattform auf der Angebotsseite 
räumt der Lizenzgeber Film-und-Fernseharchiv.de daher einfache (nicht exklusive), 
räumlich nicht beschränkte Nutzungsrechte zur Vervielfältigung, 
Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung in dem inhaltlichen und zeitlichen Umfang ein, 
wie es zur Abwicklung des Vertrages zwischen Film-und-Fernseharchiv.de und dem Lizenzgeber, 
zwischen Film-und-Fernseharchiv.de und dem Lizenznehmer sowie zwischen dem Lizenzgeber und Lizenznehmer erforderlich ist. 
Die Nutzungsrechte umfassen insbesondere das Recht zur Speicherung des Bildmaterials auf Datenträgern, 
zum Upload/Download auf/von Servern von Film-und-Fernseharchiv.de, 
zum Anfertigen von Backups, zur Verbreitung und zur öffentlichen Zugänglichmachung des Archivmaterials 
auf der Internetseite als Vorschau-Sequenzen 
oder Beispielbildersammlung, zum Bereithalten des Bildmaterials zum Abruf durch den Lizenznehmer.


c)
Der Lizenzgeber versichert sowohl gegenüber Film-und-Fernseharchiv.de als auch gegenüber dem Lizenznehmer, 
der Nutzungsrechte an dem Bildmaterial erwirbt, und steht haftend dafür ein,

dass er über die Nutzungsrechte in dem von ihm angegebenen Umfang uneingeschränkt verfügen kann und die Einräumung der Nutzungsrechte 
sowie die Benutzung des Materials im Umfang der Nutzungsrechtseinräumung keine Rechte Dritter verletzt;

dass er von etwaig im Rahmen des Archivmaterials dargestellten erkennbaren Personen rechtlich wirksame Einwilligungen eingeholt hat, 
welche die Nutzung des Archivmaterials in dem von ihm angegebenen Umfang abdeckt (Model-Release);

dass er – sofern erforderlich – sämtliche notwendigen Einwilligungen von Eigentümern 
oder sonstigen Rechtsinhabern eingeholt hat, deren Rechte betroffen sein könnten (Property Release);

dass er in der Lage ist, das Vorliegen der erforderlichen Rechtseinräumungen, Einwilligungen und Gestattungen schriftlich nachzuweisen.


d)
Der Lizenzgeber stellt Film-und-Fernseharchiv.de und den Lizenznehmer von Ansprüchen Dritter 
wegen einer Rechtsverletzung durch die vertragsgemäße Benutzung des Bildmaterials frei, 
sofern die Inanspruchnahme durch Dritte darauf zurückzuführen ist, 
dass der Lizenzgeber seine Informationspflichten nach diesen AGB verletzt 
und/oder die Zusicherungen nach vorstehendem Buchstaben c) nicht zutreffen.



2. Gebühren und Zahlungsbedingungen für Verträge zwischen Film-und-Fernseharchiv.de und Lizenzgebern; Verzug


a)
Für den Abschluss eines Nutzungsrechtsvertrages über Film-und-Fernseharchiv.de 
erhebt Film-und-Fernseharchiv.de eine Gebühr in Form einer Provision 
gemäß des jeweils geltenden Vertrags zwischen Film-und-Fernseharchiv.de und dem Lizenzgeber, 
die von dem jeweiligen Lizenzgeber zu zahlen ist.

b)
Der Lizenzgeber erhält für jeden abgeschlossen Nutzungsrechtsvertrag eine ordnungsgemäße Rechnung über die angefallenen Gebühren. 
Der Zahlungsanspruch entsteht, sobald der jeweilige Nutzungsrechtsvertrag zustande gekommen ist.

c)
Die Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. 
Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. 

d)
Bei Eintritt des Verzuges ist der fällige Betrag mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. 
Film-und-Fernseharchiv.de behält sich die Geltendmachung weiteren Schadens vor.



3. Gebühren und Zahlungsbedingungen für Veträge zwischen Film-und-Fernseharchiv.de und Lizenznehmern; Verzug


a)
Für den Erwerb von Lizenzen zur Nutzung und Veröffentlichung von Archivmaterial 
durch einen Lizenznehmer von Film-und-Fernseharchiv.de direkt als Lizenzgeber 
oder von Lizenzgebern, die hier ihr Archivmaterial präsentieren
wird ein Lizenzvertrag zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer geschlossen, 
dem diese AGB und die Lizenzrahmenbedingungen zu Grunde liegen. 
Die auf der Homepage angegebenen Preise gelten nur für die dort hinterlegte Beispiellizenz. 
Generell sind die Preise für den Erwerb von Nutzungsrechten Verhandlungssache.

b)
Der Lizenznehmer erhält vom Lizenzgeber auf Basis dieses Lizenzvertrages 
eine ordnungsgemäße Rechnung über die Vergütung der eingeräumten Nutzungsrechte.

c)
Die Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. 
Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. 
Die Nutzungsrechte sind erst wirksam, wenn die dafür gestellte Rechnung beglichen ist. 
Der Lizenzgeber, insbesondere Film-und-Fernseharchiv.de, ist berechtigt, Schadenersatzforderungen geltend zu machen, 
wenn das Archivmaterial ohne Lizenzvertrag und/oder ohne beglichene Rechnung genutzt wird.

d)
Bei Eintritt des Verzuges ist der fällige Betrag mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. 
Film-und-Fernseharchiv.de behält sich die Geltendmachung weiteren Schadens vor.

e)
Potentielle Lizenznehmer können eine Ansichts-DVD des Archivmaterials bei Film-und-Fernseharchiv.de bestellen. 
Für die Bereitstellung von Ansichts-DVDs wird eine Bearbeitungsgebühr von je 8,- Euro (netto, plus Versand) erhoben. 
Die DVDs dürfen zur weiteren Nutzung beim Auftraggeber verbleiben.
Die Bereitstellung sendefähiger Dateien erfolgt Ausschnittsweise nach dem Timecode der DVD. 
Dafür fällt eine Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro netto pro ausgeklammerter Minute (plus Versand) an.
Ab der 10. Minute verringert sich der Preis auf 10,- Euro netto pro Minute. 
Die Versandgebühren werden entsprechend der zur Bestellung aktuellen Preisliste der Deutschen Post
und ohne weitere Aufschläge berechnet. 
Die Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. 
Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.

f)
Es werden nur zweckgebunden (Angabe Arbeitstitel, Produzent, Auftraggeber, voraussichtliche Veröffentlichungstermine) sendefähige Files versendet.



4. Fehlerhaftung

Die Datenbank der Homepage des Film-und-Fernseharchiv.de wird sehr gewissenhaft und sorgfältig geführt. 
Durch regelmäßige Überprüfungen streben wir fehlerfreie Datensätze und Texte an. 
Sollten sich dennoch Fehler finden, wird der Nutzer gebeten, diese über "Kontakt" zu melden. 
Sollten Fehler zu Missverständnissen bei Filminhalten oder Lizenzbedingungen führen, so kann dafür keine Haftung übernommen werden. 
Daher hat für die Bestellung bzw. den Lizenzvertrag nur das Gültigkeit, was in den letztendlichen Verträgen vereinbart wird.





IV. Abschluss von Lizenzverträgen



1. Verkaufsangebot und Vertragsschluss


a)
Das Einstellen des Bildmaterials durch den Lizenzgeber stellt an potentielle Lizenznehmer eine unverbindliche Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Abschluss eines Lizenzvertrages über das jeweils angebotene Archivmaterial mit zu verhandelnden Lizenzbedingungen dar. 
Der Lizenzvertrag zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer kommt erst zustande, 
wenn Lizenzgeber und Lizenznehmer einen solchen ausgehandelt formulieren. 
Automatisch generierte Vertragsschlüsse sind nicht möglich. 

b)
Auf Wunsch des Kunden bietet Film-und-Fernseharchiv.de dem Kunden 
per E-mail oder Briefpost einen Vertrag zur Bereitstellung von Ansichts-DVDs oder sendefähiger Files an. 
Der Vertrag wird geschlossen, wenn der Kunde schriftlich per E-mail, Fax oder Briefpost 
das Angebot bestätigt / angenommen hat.



2. Inhalt des Lizenzvertrages


a)
Mit Vertragsschluss kommt zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer ein Nutzungsrechtsvertrag (Lizenzvertrag) 
über die Benutzung des jeweiligen Bildmaterials zustande. 
Dieser beinhaltet die Einräumung von Nutzungsrechten zur Benutzung des Bildmaterials
zu den jeweils von dem Lizenzgeber zuvor angegebenen Lizenzbedingungen gegen Zahlung einer Lizenzgebühr.

b)
Die Bestimmungen der hiesigen AGB von Film-und-Fernseharchiv.de sind Bestandteil des Lizenzvertrages, 
soweit sie das Verhältnis zwischen dem Lizenzgeber Film-und-Fernseharchiv.de 
oder durch Film-und-Fernseharchiv.de vertretene Lizenzgeber und dem Lizenznehmer betreffen. 

c)
Der Umfang der jeweils eingeräumten Nutzungsrechte richtet sich nach den Angaben des Lizenzgebers 
in Verbindung mit den Lizenzrahmenbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.

d)
Mit dem Abschluss des Lizenzvertrages

akzeptiert der Lizenznehmer die von dem Lizenzgeber in Bezug auf das lizenzierte Archivmaterial angegebenen Lizenzbedingungen 
und verpflichtet sich, das lizenzierte Bildmaterial ausschließlich unter Berücksichtigung dieser Lizenzbedingungen zu nutzen 
und die vereinbarte Lizenzgebühr an den Lizenzgeber zu zahlen.

räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an dem vertragsgegenständlichen Archivmaterial ein. 
Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt jedoch unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der Lizenzgebühren. 
Der Lizenznehmer darf das Bildmaterial also erst nach vollständiger Bezahlung der Lizenzgebühren benutzen.



3. Sicherung der Einzelheiten des Vertragsschlusses; Datensicherung und -sicherheit, Eigentumsvorbehalt


a)
Lizenzgeber und Lizenznehmer sind dazu verpflichtet, für eine geeignete Archivierung/Sicherung der übermittelten Informationen, 
insbesondere der Lizenzbedingungen, Sorge zu tragen und die Einzelheiten des Vertragsschlusses zu dokumentieren. 

b)
Der Lizenznehmer hat selbst für eine Sicherung des lizenzierten Archivmaterials Sorge zu tragen. 
Er hat ferner nach dem aktuellen Stand der Technik sicherzustellen, dass Dritten ein unbefugter Zugriff auf das Archivmaterial nicht möglich ist.

c)
Die Ansichts-DVDs sind und bleiben Eigentum des Film-und-Fernseharchiv.de oder der durch das Archiv vertretenen Unternehmen. 
Nach der Nutzung für eine Film-, Internet- oder Fernsehproduktion dürfen sie zur weiteren Nutzung beim Auftraggeber verbleiben. 
Auch die Weitergabe an Dritte ist erlaubt. Jedoch ist das Kopieren sowie generell das Veröffentlichen untersagt.

d)
Die Festplatte und die darauf gespeicherten Files bleiben Eigentum von Film-und Fernseharchiv.de oder der durch das Archiv vertretenen Unternehmen 
und müssen nach der Postproduktion vollständig zurückgegeben werden. 
Dem Auftraggeber ist es untersagt, auf der Festplatte Daten zu speichern oder zu löschen. 
Der Auftraggeber stellt sicher, dass Kopien der Files (auch Ausschnitte) nur für die festgeschriebene Produktion erstellt werden 
und dass diese nach Fertigstellung des Filmes gelöscht werden. 
Ausgenommen sind hierbei die mit Lizenz erworbenen Ausschnitte im fertigen Film sowie Ausnahmen, die sich aus dem Lizenzvertrag ergeben, 
insbesondere „uneingeschränkte Nutzungsrechte“ (siehe Lizenzrahmenbedingungen).



4. Lieferung

Das Film-und-Fernseharchiv.de bietet die Lieferung von Ansichts-DVDs und die Lieferung von sendefähigem Material File-basiert an. 
Die Lieferung erfolgt postalisch, per Boten oder per Abholung.
Bei Urmaterial aus dem Profiarchiv kann umgehend eine Ansichts-DVD oder eine Datenfestplatte verschickt werden. 
Für die Filme des Privatfilmarchivs gilt gleiches, wenn sie bereits gescannt wurden. 
Noch nicht ausgescannte Filme benötigen in der Regel maximal 10 Werktage bis zur Lieferung.



5. Widerrufsrecht

Es gilt kein Widerrufsrecht für Verträge, die vom Film-und-Fernseharchiv.de dem Kunden angeboten 
und von diesem schriftlich bestätigt wurden.



6. Datenschutz

Film-und-Fernseharchiv.de erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, 
soweit dies die Bestimmungen des Datenschutzrechts erlauben 
und/oder das Mitglied in die jeweilige Datennutzung eingewilligt hat. 
Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung.





V. Schlussbestimmungen



1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 
Ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für Ansprüche gegen Film-und-Fernseharchiv.de 
sowie für Ansprüche von Film-und-Fernseharchiv.de gegen Lizenznehmer und Lizenzgeber ist Plauen.
Das Film-und-Fernseharchiv.de behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen. 

2.
Die Vertragssprache ist deutsch. 

3.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen 
oder Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, 
so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.





Stand 18. Juni 2012

Wir verwenden Cookies, um den Besuch unserer Website attraktiv zu gestalten und die Nutzung bestimmter Funktionen zu ermöglichen. Weitere Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung